"Analyse der Spannungen zwischen Deutschlands Souveränität und europäischer Einflussnahme in der aktuellen politischen Landschaft."

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"Analyse der Spannungen zwischen Deutschlands Souveränität und europäischer Einflussnahme in der aktuellen politischen Landschaft."

Müssen wir wirklich jeden ins Land lassen, nur weil jemand an der Grenze sagt, er wolle Asyl? Klare Antwort von Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier: Nein! Und zwar aus gutem Grund.

Papier warnt davor, dass deutsches Recht und damit die nationale Selbstbestimmung immer mehr durch EU-Vorgaben verdrängt werden. Besonders deutlich wird das beim Thema Migration: Wenn Deutschland gezwungen wäre, jedem Einreisewilligen aus Drittstaaten die Tür zu öffnen, nur weil dieser "Asyl" sagt – egal ob der Antrag aussichtslos oder Deutschland gar nicht zuständig ist – wäre das ein direkter Angriff auf die Souveränität unseres Landes.

Nach dem Grundgesetz darf Deutschland zwar Rechte an die EU abgeben, doch nur unter bestimmten Bedingungen. Der Kern unserer Demokratie – etwa wer ins Land darf und wer nicht – darf nicht an Brüssel ausgelagert werden. Das nennt man "Identitätsvorbehalt": Es geht um den Schutz unserer verfassungsmäßigen Grundordnung.

Papier sieht diesen Schutz durch die aktuelle EU-Migrationspolitik in Gefahr. Die meisten, die unter dem Vorwand des Asyls nach Deutschland kommen, bleiben über Jahre hinweg – obwohl sie hätten zurückgeschickt oder abgewiesen werden müssten. Abschiebungen scheitern oft, Überstellungen an andere EU-Staaten funktionieren kaum. So wird aus der Einreise ein Daueraufenthalt – oft mit staatlicher Unterstützung.

Besonders kritisch ist der Missbrauch des Asylrechts durch sogenannte Binneneinreisen. Wer über sichere EU-Länder nach Deutschland kommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Asyl hier. Dennoch wird das Verfahren ausgenutzt, um in Deutschland zu bleiben. Papier nennt das klaren Rechtsmissbrauch.

Laut EU-Vertrag muss die Union die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten achten. Das heißt: Deutschland hat das Recht, selbst über seine Grenzen und über seine Sicherheit zu entscheiden. Dieses Recht ist auch in Art. 72 des EU-Vertrags verankert, der den Mitgliedsstaaten die Verantwortung für ihre innere Sicherheit zuschreibt.

Solange es keine funktionierende europäische Asylpolitik gibt, darf und muss Deutschland seine Binnengrenzen schützen – auch gegen den Willen europäischer Gerichte. Die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Ordnung steht über ideologischen Träumereien von offenen Grenzen.

 

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